Rechtliche Hinweise // Recht am eigenen Bild Als Betreiber einer eigenen WebCam taucht natürlich auch schnell die Frage auf, wie sich das ganze rechtlich verhält?! Dazu gibt es mittlwerweile etliche Rechtssprechungen, die nachzulesen sind ... Grundsäzlich ist die Intim- und Privatsphäre immer geschützt, sprich wer Kameras auf Toiletten oder in Umkleidekabinen installiert oder über Nachbars hohe Mauer filmt, handelt sich mit Sicherheit massive Probleme ein. Erlaubt hingegen sind Aufnahmen von Landschaften und öffentlichen Plätzen bei denen Menschen nur Beiwerk sind und nicht den eigentlichen Zweck der Aufnahme darstellen. Wer seine Kamera also auf eine öffentliche Kreuzung richtet, hat das Recht auf seiner Seite. Das Zoomen auf die Beteiligten eines Unfalls an dieser Kreuzung ist dagegen, wäre ein eindeutiger Verstoß. Bilder einer Veranstaltung oder Demonstration dürfen ebenfalls ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Wichtig dabei ist, daß es sich dabei um eine Menschenmenge handelt. Das Zoomen auf eine Einzelperson ist nicht zulässig. Aufnahmen der Außenansicht von Gebäuden an öffentlichen Wegen sind gestattet. (Auszüge aus §§ 22-24, 33, 37, 38, 42-44, 48 und 50) Hinzu kommt, daß die Bilder dieser Webcam nicht dauerhaft gespeichert sonder laufend aktualisiert werden; die Bilder des Archivs werden automatisch nach 24h durch das dann jeweils aktuelle Bild überschrieben. Für die Überwachung des Grundstücks und des Gartens, der Türen bzw. der Gartenpforte müssen diese Bereiche ausreichend gekennzeichnet sein; und das sind diese auch! Linksammlung zur Rechtslage: # bei WIKIPEDIA # bei WebCam-Tour.de
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